Interimio
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltungsbereich, Leistungen, Vergütung, Haftung

§ 1 Geltungsbereich

Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Interimio-Plattform (nachfolgend „Plattform") und ihren Nutzer:innen (Interim Manager und Unternehmen).

§ 2 Leistungen

Die Plattform vermittelt Kontakt zwischen Unternehmen und Interim Managern. Die Plattform wird nicht selbst Vertragspartei eines Mandats, sondern stellt ausschließlich die technische Infrastruktur sowie Profilsichtung und Qualitätssicherung bereit.

§ 3 Manager-Mitgliedschaft

Die Basis-Mitgliedschaft für Interim Manager ist kostenlos. Sie umfasst das Profil im Verzeichnis, den Empfang von Mandatsanfragen und die Kommunikation über die Plattform. Ein optionaler, kostenpflichtiger Tarif („Interimio Pro") mit erweiterten Funktionen wird zu einem späteren Zeitpunkt angeboten; Preise und Konditionen werden gesondert ausgewiesen und gelten nur bei ausdrücklicher Buchung.

§ 4 Vermittlungsgebühr

Bei erfolgreicher Vermittlung zahlt das beauftragende Unternehmen eine Vermittlungsgebühr in Höhe von 20–30 % auf den vereinbarten Tagessatz × Einsatzdauer. Die konkrete Höhe wird individuell vereinbart. Die Gebühr wird mit Auftragsbeginn fällig.

§ 5 Pflichten der Nutzer:innen

  • Wahrheitsgemäße Angaben in Profil, Anfrage und Bewertung.
  • Keine unmittelbare Vermittlung außerhalb der Plattform mit dem Ziel, die Vermittlungsgebühr zu umgehen (gilt für 12 Monate ab Erstkontakt).
  • Vertraulichkeit aller über die Plattform erhaltenen Informationen.

§ 6 Haftung

Die Plattform haftet nicht für die Erbringung der vereinbarten Manager-Leistung, deren Qualität oder den geschäftlichen Erfolg eines Mandats. Eine Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt unberührt.

§ 7 Widerrufsrecht

Da sich die Plattform ausschließlich an Unternehmer und selbstständige Manager (B2B) richtet, besteht kein gesetzliches Verbraucher-Widerrufsrecht.

§ 8 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist München, soweit gesetzlich zulässig. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.